[239] Eingreifen, s.v.w. genaues Ineinanderpassen von Konstruktionsteilen, seien es Zähne an Rädern von Maschinen, sei es der Schlüsselbart mit seinen Einschnitten im Eingerichte des Türschlosses (s. Schloß).
Weinbrenner.
Adelung-1793: Eingreifen
Pierer-1857: Eingreifen