[335] Gebrochen nennt man solche Bauteile, die, in ihrer Fläche zusammenhängend, in mehrere feste oder bewegliche Teile zerlegt sind.
Man unterscheidet: 1. Gebrochene Türen und Laden, deren Flügel, in schmale Teile zerlegt, sich zusammenklappen lassen. Hierzu dienen: 2. Gebrochene Bänder, die an der Bruchstelle um einen Dorn beweglich sind. 3. Gebrochene Ecke, eine Abfasung der Kante, s. Fase. 4. Gebrochenes Dach = Mansarddach, s. Dach. 5. Gebrochene Treppe, deren Laufrichtung sich an den Ruheplätzen ändert; ist dies ein- oder mehreremal der Fall, so heißt die Treppe zweiarmig, dreiarmig u.s.w., s. Treppen. 6. Gebrochenes Gesims, in mehrfachen Verkröpfungen durchgeführt.
Weinbrenner.