[82] Pfanne bezeichnet 1. Auflager, s. Spurlager, Wage; 2. Teil an alten Feuerwaffen (Zündpfanne); 3. Gefäß zum Erhitzen von Materialien (Abdampfpfanne, Braupfanne, Siedpfanne, Röstpfanne, Schmelzpfanne u.s.w.); 4. Transportgefäß in Gießereien und Hüttenwerken für flüssiges Metall (Gießpfannen) und Schlacke (Schlackenpfannen).
Bei den Gießpfannen der Eisen- und Stahlgießereien und Eisenhütten unterscheidet man a) nach dem Inhalt zwischen Roheisen- und Stahl(Flußeisen-)pfannen; b) nach der Art der Entleerung zwischen kippbaren und Stopfenpfannen. Letztere (vorzugsweise für Flußeisen und Stahl verwendet) haben im Boden der Pfanne ein Loch, das mit Hilfe eines an einer Stange befestigten Stopfens geöffnet oder geschlossen werden kann, besitzen aber außerdem für den Fall des Erstarrens des Metalls im Loch eine Kippeinrichtung; c) nach der Art des Transports zwischen tragbaren (Handpfannen bis 15 kg, Gabelpfannen bis zu 100 kg Inhalt), fahrbaren Pfannen oder Pfannenwagen (Gießwagen) und Kranpfannen. Roheisenpfannen werden innen mit Lehm oder feuerfesten Steinen, Stahlpfannen mit feuerfester Masse oder Steinen ausgekleidet und vor der Benutzung gut angewärmt. Ueber die Pfannen der Eisen- und Stahlgießereien vgl. a. [1], über Roheisenwagen s. [2], Stahlgießwagen s. [3] und Schlackenwagen s. [4].
Literatur: [1] Ledebur, A., Handbuch der Eisen- und Stahlgießerei, 3. Aufl., Leipzig 1901, S. 333342. [2] Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1902, S. 1541; 1903, S. 522. [3] Ebend., 1903, S. 422 und 520. [4] Ebend., 1903, S. 658; 1904, S. 1170.
A. Widmaier.