Radlenker

[346] Radlenker (Zwangschienen), Stücke von Schienen, Winkel- oder auch besonders profiliertem Eisen, neben einer Fahrschiene zur Führung der Räder an der hinteren (inneren) Seite des Spurkranzes, besonders gegenüber einer unterbrochenen Fahrschiene am andern Schienenstrang anzuwenden, unter genau bestimmter Rinnenweite zwischen Radlenker und Fahrschiene, z.B. bei Herzstücken und Doppelherzstücken, gegenüber den Herzstücklücken mit 41 mm bezw. 48 mm (auch 45 mm) Abstand; s. Herzstück, Bd. 5, S. 52.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 346.
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