Schießhaus

[630] Schießhaus (Schützenhaus) dient zu den Uebungen im Schießen auf Scheiben, feste oder bewegliche Ziele.

Es bedarf eines Schießplans von einigen hundert Metern Länge; hinter diesem zieht sich der Schießgraben hin, über dem die Scheibenstände unmittelbar vor dem Kugelfange aufgeteilt sind. Um der Gefahr, daß abgeschossene Kugeln über die Grenzen des Schießfeldes hinausfliegen, vorzubeugen, werden an den Seiten desselben breite und hohe, kulissenartige Wände aus starken Dielen erstellt, ebenso am Schießstande selbst eine Querwand, die ein Aufwärtsfliegen der Kugeln über den Kugelfang hinaus verhüten soll. – Das Gebäude selbst enthält eine helle und geräumige Schießhalle mit angrenzenden Wirtschaftsräumen und Wohnung des Wirtes oder Hauswarts. Offene Hallen und Bauten mit ausladenden Dächern werden den äußeren Aufbau freundlich gestalten.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 630.
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