[288] Steinpapier, ein besonders hergerichtetes, mit einer mineralischen Schicht versehenes Papier für lithographische Zwecke.
Schon der Erfinder der Lithographie, Alois Senefelder, erhielt 1819 ein Patent auf die Herstellung eines Papiers, das zum Ersatz des Lithographiesteines (s. Lithographie) sogar selbst beim Auflagendruck dienen sollte. Senefelder bestrich Papier (er versuchte auch mit Leinöl getränkte, verharzen gelassene Leinwand) mit einem Gemenge von weißer Kreide, Gips, Kalk, fetter Erde, Ton, Metalloxyden und Oel. Das Produkt erwies sich jedoch als praktisch unbrauchbar. In neuerer Zeit erhielten jedoch Johann Rottach in Wien und Josef Hansel in Graz Patente auf ein Steinpapier, das tatsächlich mancherlei Verwertung zuläßt. Es ist ein mittelstarkes Kartonpapier, das mit einem Brei aus Zinkweiß, Gelatine, Glyzerin und Wasser mittels Walzen überzogen und mit Alaunlösung gehärtet wird. Es können mit fetter Tusche Feder- oder fette Kreidezeichnungen (das Steinpapier ist »glatt« oder verschieden »gekörnt« erhältlich) auf dem Steinpapier, ebenso Umdrücke (vgl. Lithographie) darauf gemacht werden. Diese Zeichnungen oder Umdrücke lassen sich längere Zeit aufbewahren (was natürlich gegenüber dem Aufbewahren der viel Raum beanspruchenden und teuern Steine von großem Vorteil sein kann), bei Gebrauch dann gummieren, anreiben und auf den Auflagedruckstein u.s.w. Umdrucken. Man kann auch, wenn man das bezeichnete Steinpapier wie einen Stein behandelt (s. Lithographie), eine geringe Menge von Abdrücken unmittelbar vom Steinpapier selbst herstellen, wodurch es sich wesentlich von den Umdruckpapieren (s.d.) unterscheidet. Mit Chromateiweiß (s. Chromatphotographie) überzogen, gestattet das Steinpapier die direkte Erzeugung photolithographischer Kopien. Derzeit allerdings sind alle die genannten Vorzüge durch Verwendung algraphischer Platten (s. Bd. 1, S. 161) in viel höherem Maße erreichbar.
A.W. Unger.