Krankenversicherung [2]

[457] Krankenversicherung. Sie bildet jetzt einen Teil der Reichsversicherungsordnung (vgl. Invalidenversicherung) und trat in dieser neuen Gestaltung am 1. Januar 1914 in Kraft.

Der Kreis der versicherten Personen ist wesentlich erweitert worden, namentlich durch die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Betriebsbeamten und auf ländliches und städtisches Gesinde. Die Zahl der Krankenkassen wurde wesentlich vermindert.


Literatur: Kommentar zur Reichsversicherungsordnung; Hanow, 1. Buch. – Hoffmann, Krankenversicherung, Lehmann, 5. und 6. Buch.

Hartmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 457.
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