[110] Adjutánt (lat.), ein dem Truppenbefehlshaber zur Besorgung des Bureaudienstes und zur Unterstützung im ausübenden Dienst beigegebener Leutnant. Von der Brigade aufwärts rechnet man die Adjutanten (Hauptleute, Stabsoffiziere) zur höhern Adjutantur, zu der auch die persönlichen Adjutanten des Monarchen, fürstlicher Personen, des Kriegsministers, des Generalstabschefs der Armee und andrer Chefs hoher Behörden gehören. Die Adjutanten des Kriegsherrn, General- und Flügeladjutanten, sind Generale, bez. Stabsoffiziere. Vgl. Borowski, Handbuch für den Adjutantendienst (Berl. 1891).[110]