Administrativjustiz

[116] Administrativjustiz (Verwaltungsrechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiete des öffentlichen Rechtes und von Privatrechtsstreitigkeiten, die aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, durch die letztern. Derartige Sachen sind z. B. Wasserrechtssachen, Gewerbesachen u. dgl., die man auch als administrativ-kontentiöse Sachen bezeichnet. In neuerer Zeit ist für die Verwaltungsrechtspflege meist ein besonderes Verwaltungsstreitverfahren eingeführt worden (s. Verwaltung und Contentieux administratif).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116.
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