Applaus

[636] Applaus (lat.), »Beifallsklatschen«, auch Beifallsruf und Beifall überhaupt, besonders der Zuschauer im Theater. Letzterer fand schon bei den Römern statt und hatte hier seine Stufen und besondern Regeln. Er wurde bald durch Wehen mit den Zipfeln der Toga gegeben, wofür Kaiser Aurelian das Schwingen mit Zeugstreifen einführte, die er unter das Volk austeilen ließ; bald schnellte man den Mittelfinger an den Daumen, bald schlug man mit den flachen, bald mit den hohlen Händen gegeneinander. Auch erkaufter A. kam schon in Rom so häufig wie jetzt vor (vgl. Böttiger, Über das Applaudieren im Theater bei den Alten, Leipz. 1822). In der ältern christlichen Kirche rief und klatschte das Volk oft dem Prediger Beifall zu. Gegenwärtig ist das Applaudieren in der ganzen zivilisierten Welt Sitte. Man macht mit Recht dafür geltend, daß dergleichen Beifallsäußerungen einerseits die Sicherheit des Produzierenden erhöhen und sein künstlerisches Vermögen steigern, anderseits aber auch das Publikum ausgezeichneten Leistungen gegenüber durch ein unabweisliches Bedürfnis zu solchen Äußerungen seines Wohlwollens getrieben wird. Der Mißbrauch des Applauses wirkt jedoch ebenso nachteilig, wie sein richtiger Gebrauch förderlich sein kann. Das moderne Virtuosentum in Oper und Schauspiel hat durch widerrechtliche Spekulation auf den A. diesen neuerdings diskreditiert, so daß selbst von schauspielerischer Seite in Deutschland eine gegen den A. gerichtete Bewegung eintrat, die zur Abschaffung des Hervorrufs im Deutschen Theater und danach in den königlichen Theatern zu Berlin führte. Doch hat diese Neuerung nicht die allgemeine Billigung des Publikums gefunden. Vgl. Claqueurs.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 636.
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