[63] Attaché (franz., spr. -sché), Beigeordneter, Gehilfe bei einem Geschäft, Amt oder bei einer Mission; vorzugsweise Begleiter eines Gesandten, der nur zur Vermehrung des Glanzes der Gesandtschaft dient oder die diplomatische Laufbahn erst beginnt; auch eine Militärperson, die einer Gesandtschaft mit Rücksicht auf die militärischen Interessen beigegeben (»attachiert«) ist (Militär-, Marineattaché). Das Deutsche Reich hat 1902 auch begonnen, einzelnen Gesandtschaften im Ausland Handelsattachés (s. d.) beizugeben.