[191] Autorität (lat. Auctoritas), im weitesten Sinn Ansehen und auf Ansehen begründete oder Ansehen gebende Macht; im engern Sinne der Respekt einflößende geistige Einfluß, den der Besitz überlegener Macht oder anerkannter hervorragender Einsicht, Weisheit und Tugend verschafft. In der wissenschaftlichen Sprache heißen solche Gelehrte Autoritäten, die sich in ihrem Fach einen so wohlbegründeten Ruf erworben haben, daß ihre Stimme in Bezug auf die Wahrheit und Sicherheit einer Angabe den Ausschlag gibt. Daher versteht man unter Autoritätsglauben das Zutrauen, das man in das Urteil und die Einsicht eines andern setzt. Während im allgemeinen die blinde Unterwerfung unter eine A. an Stelle des Handelns und Urteilens nach eigner, selbsterworbener Überzeugung ein Hindernis der geistigen und sittlichen Entwickelung des Einzelnen wieder Gesamtheit bildet, so ist doch, solange es Unmündige in der Welt gibt, für diese der Autoritätsglaube eine heilsame Notwendigkeit und die Voraussetzung ihrer Erziehung zur Selbständigkeit. Über die A. als Moralprinzip s. Ethik.