[707] Berme (franz. Berme, Lisière), ein wagrechter oder geneigter Absatz (Fig. a a) zur Unterbrechung einer höhern Böschung. Er bietet Stützpunkte für die zum Schutz der Böschung aufgebrachten Rasenschichten, nimmt das auf der Böschung abfließende Regenwasser auf, ehe dieses eine allzu große Geschwindigkeit angenommen, und verhindert, daß abrollende Erdteilchen in den Einschnittsgraben gelangen.
Der gegenseitige Abstand der B. und ihre Breite hängt von der Höhe der Böschung ab und von der Bodenart, in die letztere eingeschnitten. Bei See- und Flußdeichen sind Außenbermen der Wasserseite, Binnenbermen der Landseite zugekehrt. Die Binnenberme ist ein 410 m breiter, in Geländehöhe oder etwas über dem Gelände liegender Weg am Fuße des Deiches, der landseitig mit einem Graben zur Aufnahme des Schweiß- oder Drängewassers eingefaßt ist. Im Falle der Deichverteidigung wird die Binnenberme als Zufuhrweg benutzt. Die Außenberme bildet eine Verstärkung des Deiches, sie liegt über dem gewöhnlichen Wasserstand am Fuße der Außenböschung. Im Kanalbau heißt B. der etwas unter Wasser liegende, 12 m breite [707] Absatz, der die Kanalböschung vor Beschädigung durch Wellenschlag schützen soll. Zu letzterm Zwecke bepflanzt man sie mit Schilf und Weiden. Bei Seekanälen wird das Wasser während der Durchfahrt der Dampfer in größern Tiefen aufgewühlt, die Bermen liegen deshalb bis 2 m unter Wasserspiegel; sie haben eine Breite bis zu 4 m und werden meistens künstlich befestigt. In Befestigungen heißt B. ein schmaler Streifen, zwischen äußerer Brustwehr- und innerer Grabenböschung, der das Hinabrollen der Erde in den Graben verhindert; meist bringt man dort eine Hecke, mitunter auch Hindernismittel an. Hinter diesen liegt der Rondengang (s. d.). B. in Schützengräben, der an der innern Brustwehrböschung stehengebliebene Absatz (vgl. Brustwehr).