[755] Besitzveränderungsabgaben, bei Übertragung des Besitzes, insbes. von Liegenschaften zu zahlende Abgaben. Solche V. kamen früher vielfach als privatrechtliche, jetzt meist abgelöste Lasten (vgl. Reallasten) vor, heute sind sie m mehreren Ländern als öffentlich-[755] rechtliche Abgaben unter dem Titel von Gebühren (s. d.) oder Verkehrssteuern (s. d.) zu entrichten.