Besitzveränderungsabgaben

[755] Besitzveränderungsabgaben, bei Übertragung des Besitzes, insbes. von Liegenschaften zu zahlende Abgaben. Solche V. kamen früher vielfach als privatrechtliche, jetzt meist abgelöste Lasten (vgl. Reallasten) vor, heute sind sie m mehreren Ländern als öffentlich-[755] rechtliche Abgaben unter dem Titel von Gebühren (s. d.) oder Verkehrssteuern (s. d.) zu entrichten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 755-756.
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