Bona [1]

[192] Bona (lat., Mehrzahl von bonum), die Güter, in der Juristensprache das »Vermögen« einer Person entweder ohne oder mit Abzug der darauf lastenden Schulden. Auch in der Bedeutung von »Einheit aller Vermögensrechte und vermögensrechtlicher Verpflichtungen einer Person« kommt der Ausdruck b. in der römischen Rechtssprache vor (s. Bonum).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 192.
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