[251] Concursus, das Zusammentreffen. C. actionum, das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche derselben Person auf Grund des nämlichen Tatbestandes (s. Klagenkonkurrenz); c. creditorum, das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger desselben Schuldners (s. Konkurs); c. delictorum, das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen desselben Täters (s. Konkurrenz der Verbrechen); c. plurium ad delictum, das Zusammentreffen mehrerer Personen bei Begehung eines Verbrechens (s. Teilnahme).