[259] Connétable (franz., spr. -tábl', v. lat. comes stabuli, Stallmeister, altfranz. cuenstables). Der comes stabuli war derjenige Beamte des oströmischen Kaiserhofs, dem die Aussicht über die Marställe, gewöhnlich zugleich der Oberbefehl über die kaiserliche Reiterei übertragen war. Die fränkischen Könige nahmen mit der byzantinischen Hofeinrichtung diese Hofwürde auf. Unter den Kapetingern entwickelte sich das Amt des C. zu dem eines Befehlshabers über das ganze Landheer mit der Gerichtsbarkeit über alle Heeresangehörigen. Der C. war Reichswürdenträger und Großschwertträger des Königs, er stand über den Marschällen von Frankreich und selbst über den Prinzen. Matthäus II. von Montmorency (12. Jahrh.) war der erste C. in diesem Sinne; das Amt wurde auch von Prinzen, wie Karl von Bourbon, bekleidet. Ludwig XIII. hob nach des tapfern Lesdiguières Tode (1627) die Connetablewürde auf. Napoleon I. ernannte 1804 seinen Bruder Ludwig zum C. des Reichs und Berthier, Fürsten von Wagram und Neuchâtel, zum Vizeconnetable. Unter der Restauration ging die Würde wieder ein. Auch die mächtigern französischen Großen hatten ihre Connétables, deren Würde nicht erblich war. Connétablie bedeutet sowohl die Würde des C. als dessen Gericht, Marschallsgericht. Aus C. ist das englische Constable (s.d.) entstanden.