Duett

[252] Duett (ital. Duetto, Diminutivform von Duo) nennt man heute besonders ein Gesangstück für zwei gleiche oder ungleiche Stimmen mit Begleitung eines oder mehrerer Instrumente. Das D. nimmt in der Oper eine bedeutende Stelle ein (dramatisches D.), hat aber dort keine definierbare Form, da dieselbe je nach der Situation sich verschieden gestaltet, aus Rede und Gegenrede besteht, arienartige Teile für die eine oder die andre oder beide Stimmen enthält oder auch als wirklicher Doppelgesang erscheint, durch Rezitative unterbrochen wird etc. Eine festere Gestaltung hat das kirchliche D., das entweder nach Art der Arie angelegt ist und ein Da capo hat, oder sich in konzertierendem Stil hält und fugiert gearbeitet ist. Zu besonderer Bedeutung gelangte das weltliche sogen. Kammerduett zu Ende des 17. und der ersten Hälfte des 18. Jahrh. durch A. Steffani, G. C. M. Clari und G. B. Martini; in der Form ist dasselbe vom Kirchenduett nicht verschieden. Instrumentalkompositionen für zwei verschiedene obligate Instrumente mit oder ohne Begleitung nennt man gewöhnlich nicht D., sondern Duo oder Sonate (mit Orchesterbegleitung aber Konzert) etc. und nur, wenn sie für zwei Instrumente derselben Art geschrieben sind, D. (Violinduette, Flötenduette); nur für zwei Klaviere schreibt man nicht Duette, sondern Duos. Vgl. E. Challiers »Großen Duettenkatalog« (Gießen 1898).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 252.
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