[416] Ehrenwachen, Wachen zur Ehrenbezeigung für Souveräne und Mitglieder ihrer Familien in verschiedener Stärke. Die E. geben alle erforderlichen Ehrenposten. Doppelte Ehrenposten stehen vor Feldmarschällen, Generalen der Infanterie und Kavallerie, kommandierenden Generalen und Gouverneuren innerhalb ihres Bereichs; einfache vor apanagierten fremden Fürsten ohne militärischen Rang, Fahnen und Standarten und Generalen und Stabsoffizieren, wenn sie Garnisonälteste sind. Vgl. Wache.