[527] Eisenbahngeld, auf Verlangen jederzeit einlösliche Kassenscheine, deren Ausgabe bis zu einem gewissen Betrag früher einigen deutschen Eisenbahnverwaltungen (z. B. der Leipzig-Dresdener) zum Zweck erleichteter Aufbringung des Anlagekapitals gestattet war. Sie sind mit der Neuordnung des Banknotenwesens im Deutschen Reich (1874) verschwunden. Vgl. Bahngeld.