Expositūr

[227] Expositūr, auswärtige Kommandite, Faktorei; auch eine Nebenbehörde, die von der Hauptbehörde abgeordnet ist, z. B. in Bayern Bezirksamtsexpositur, ein (»exponierter«) Bezirksamtsassessor, der innerhalb des Amtsbezirkes an einem andern Ort als dem Amtssitz angestellt ist. Vgl. Exponieren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.
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