Fehmarn

[381] Fehmarn (Femern), Ostseeinsel, zum Kreis Oldenburg der preuß. Provinz Schleswig-Holstein gehörig, gegenüber der Nordostspitze von Holstein (s. Karte »Schleswig-Holstein«), ist meist eben, nur im SO., wo der Hinrichsberg bis 27 m ansteigt, hügelig, waldlos, sehr fruchtbar, aber wegen des flachen Meeres für Schiffe schwer zugänglich und wird durch den 320 m breiten Fehmarnsund vom Festland getrennt. Viehzucht und Schiffahrt sind beträchtlich, die Fischerei nicht von Belang. Die Insel enthält 185 qkm (3,86 QM.) mit 10,000 Einw. Unter den Wohnplätzen sind eine Stadt (Burg, s.d. 3) und ein Flecken (Petersdorf). Auf der Küste befinden sich drei Leuchttürme, darunter die Marienleuchte im O.-F. (im Mittelalter auch Imre genannt) gehörte frühzeitig den Grafen von Holstein, die auf der Südseite der Insel die Festung Glambeck (Glabeck) anlegten, die König Erich von Dänemark 1420 zerstörte. Durch den Rendsburger Vertrag von 1580 kam F. an die Linie Gottorp und fiel mit Holstein-Gottorp 1773 an Dänemark. In der Nacht vom 15. bis 16. März 1864 ward die Insel von den Preußen besetzt und im Wiener Frieden von Dänemark abgetreten. Das Fehmarnsche Landrecht von 1326 ward 1558 erneuert; gegenwärtig besitzt die Insel in der innern Verwaltung dem Landratsamt in Oldenburg gegenüber eine gewisse Unabhängigkeit, und neben der Landgemeindeverfassung von 1867 bestehen die frühern Kirchspielsgemeinden fort.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 381.
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