[160] Fehmarn (Fehmern), Insel mit Leuchtthurm (Marienleuchte) zum Herzogthum Schleswig gehörig, liegt in der Ostsee, an der Nordostspitze des Herzogthums, von welchem sie durch den Fehmersund getrennt ist; 2 QM, 8600 Ew., von denen 1800 auf die Stadt Burg kommen; hügelig, wasser- u. holzarm, sehr fruchtbar, die Bauart der Wohnungen, so wie die Gerichts- u. Gemeindeverfassung sind eigenthümlich. F. ohne die unter selbständiger Verwaltung stehende Stadt Burg bildet ein Amt (Landschaft). F. hieß im früheren Mittelalter Vemern, auch Imre u. Ambre genannt. Seit ältester Zeit gehörte F. den Grafen von Holstein, welche auch eine Festung Glambeck (Glabeck) auf der Südseite angelegt hatten, die aber in den Einfällen der Dänen 1416 u. 1420 unter König Erich zerstört wurde, doch nahmen die Insulaner Rache dafür u. schlugen u. zwangen ihn zum Rückzug. F. kam 1580 in dem Flensburger Vertrag an die Linie Gottorp u. mit Holstein-Gottorp 1767 u. 1773 an Dänemark.