[167] Fron (altdeutsch frônô, von frô, »Herr«), dem Herrn zugehörig, herrlich, herrschaftlich, heilig, kommt besonders in ältern zusammengesetzten Wörtern vor, z. B. Fronbote, heiliger, unverletzlicher Bote, Gerichtsbote, ursprünglich der erste der Schöffen, der die gerichtlichen Ladungen besorgen, beim Gericht selbst die erste Stimme abgeben und den Vollzug der Urteile betätigen mußte (s. Femgerichte, S. 412); später auch soviel wie Henker, daher in manchen Gegenden noch Bezeichnung für den Abdecker (Hundefron); Frondienst, herrschaftlicher Handdienst (s. Fronen); Fronfeste, öffentliches Gefängnis; Fronhof, Herrenhof, Besitztum eines freien Grundeigentümers im Mittelalter; Fronleichnam, der heilige oder des Herrn (Christi) Leichnam, u. a.