Fusti [2]

[235] Fusti (ital., »Stengel, Stiele«), alles Fremdartige, Unbrauchbare an einer Ware, als Staub, zu kleine oder zerbrochene Teile etc. Der meist usancemäßig festgestellte Abzug, den man dem Verkäufer dafür macht, wenn die Unreinheiten das gewöhnliche Maß übersteigen, heißt ebenfalls F. (Refaktie) und die darüber aufgestellte Berechnung Fustirechnung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 235.
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