Gärtner [1]

[357] Gärtner, jeder, der einen Zweig des Gartenbaues sachgemäß betreibt. Kunstgärtner ist ein nichtssagender Titel (vgl. Gartenbau, S. 347). Die G., welche die bildende Gartenkunst ausüben, nennen sich zuweilen Landschaftsgärtner, Gartenarchitekten, Garteningenieure, Gartenkünstler. G., die für eigne Rechnung zum Verkauf produzieren, heißen Handelsgärtner, auch Kunst- und Handelsgärtner. Die technischen Leiter botanischer Gärten, Hofgärten etc. führen oft den Titel Garteninspektor. In Preußen und im Königreich Sachsen wird verdienten Gärtnern der Titel Königlicher Gartenbaudirektor verliehen. Die G. bilden sich in der Lehre praktisch aus und besuchen zuweilen noch eine Gärtnerlehranstalt (s. Gartenbauschulen), einzelne auch wohl eine Universität oder Technische Hochschule. Die beim Gartenbau eingreifenden Hilfswissenschaften sollten wenigstens notdürftig erlernt werden. Hygienisches über den Gärtnerberuf s. Gartenbau, S. 348.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 357.
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