Gärtner [1]

[938] Gärtner, 1) Einer, welcher die Anlegung u. den Anbau eines Gartens versteht u. betreibt. Die G. theilen sich in Gemüse- od. Krautgärtner, welche die gewöhnlichen Gemüsearten erbauen; Kunstgärtner, welche die Erzeugung der feineren Gemüsearten u. Blumen aller Art, u. die Behandlung exotischer Pflanzen in Gewächs- u. Treibhäusern, so wie das Anlegen von Ziergärten: Landschaftsgärtner, welche die Anlage u. Unterhaltung von Landschaftsgärten verstehen; u. Handelsgärtner, welche vorzüglich Sämereien, Pflanzen, Obststämmchen etc. erziehen u. damit einen ausgebreiteten Handel treiben. Zu G-n werden junge Leute entweder durch de Lehre in einem Gartenbetriebe gebildet od. auch in Gärtnerschulen. Der Unterricht in den Gärtnerschulen besteht in sämmtlichen praktischen Gartenarbeiten u. den theoretischen Lehrvorträgen über Bodencultur, Botanik, Pslanzenprodu ctionslehre, Zeichnen, Geometrie, Rechnen, Buchführung etc. Der Lehrcursus beträgt 3 Jahre. Solche G. sind in neuester Zeit in Rußland u. in Deutschland, namentlich in Hohenheim, gegründet worden. 2) an Häfen, der Aufseher über die Eßwaaren; 3) so v.w. Häusler, s.u. Bauer 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 938.
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