Gehalt [2]

[458] Gehalt ist der Lohn für höhere, qualifizierte Arbeiten, der auf Grund eines festen Dienstverhältnisses auf längere Zeiträume (nicht für einzelne Leistungen) ausgeworfen und auch bei Krankheiten so lange, als das Dienstverhältnis besteht, weiter gezahlt wird, insbesondere die festen Bezüge (an Geld oder Naturalien) von Beamten, und zwar vornehmlich der Staats- und Gemeindebeamten, während im Geschäftsleben, zumal da, wo das Dienstverhältnis ein jederzeit kündbares ist, vielfach die Bezeichnung Salär und bei Gehalten von Offizieren und Schauspielern der Ausdruck Gage angewendet wird. In einigen Ländern unterscheidet man zwischen G. und Besoldung (s.d.). Letztere sind hier die festen Bezüge der mit Staatsdienereigenschaft angestellten Personen (Beamten), Gehalte dagegen beziehen die Angestellten der Zivilstaatsverwaltung, die mit Ministerialdekret angestellt, daher auch pensionsberechtigt sind, und auch solche, die eine Stelle ständig bekleiden, ohne angestellt zu sein. Dann nennt man Gehalte alle nicht pensionsberechtigten festen Bezüge (Funktionsgehalte). Den Aktivitätsgehalt bezieht der Beamte, solange er im Dienst ist, einen Ruhegehalt oder Pension (s.d.), wenn er pensioniert wird oder »in Pension geht«. Auch die Bezüge, die Witwen und Waisen aus der Witwenkasse erhalten und die einen Teil der Vergütungen für die Leistungen des Beamten bilden, nennt man (Witwen- und Waisen-) G. Vorübergehend außer Tätigkeit gesetzte oder »zur Disposition gestellte« Beamte erhalten statt des Gehalts ein Wartegeld, sie werden »auf Wartegeld gesetzt«. Vgl. Honorar.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 458.
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