Gesundheitspaß

[752] Gesundheitspaß, obrigkeitliche Bescheinigung, daß eine Person oder Ware aus einer seuchenfreien Gegend komme. Vgl. Quarantäne.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 752.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika