[423] Großfürst (russ. Welīki Knjäs, franz. Grandduc), früher Titel der Beherrscher von Moskau sowie einiger andrer russischer Fürsten. Gegenwärtig nennt sich der Kaiser von Rußland »G. von Smolensk, Litauen, Wolhynien, Podolien und Finnland«. Nach einer Abänderung der kaiserlichen Hausordnung vom Juli 1333 soll der Titel G., Großfürstin und Kaiserliche Hoheit nur den Söhnen, Töchtern, Brüdern und Schwestern des Kaisers sowie dessen Enkeln männlicher Nachkommenschaft zustehen. Die übrigen Mitglieder des kaiserlichen Hauses sollen den Titel Fürst, Fürstin oder Prinzessin kaiserlichen Geblüts führen mit dem Prädikat »Hoheit« oder »Durchlaucht«. Der Kaiser von Österreich und König von Ungarn führt ebenfalls den Titel eines Großfürsten, nämlich von Siebenbürgen, das 1765 von Maria Theresia zu einem Großfürstentum erhoben wurde.