[232] Herrenlose Tiere sind Tiere, die keinen Eigentümer haben. Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden, mit Ausnahme von Tieren in Tiergärten und Fischen in Teichen oder andern geschlossenen Privatgewässern. Ihre Herrenlosigkeit hört mit ihrer Gefangennahme auf. Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt, oder wenn er die Verfolgung ausgibt. Gezähmte Tiere werden herrenlos, wenn sie die Gewohnheit ablegen, an den ihnen bestimmten Ortzurückzukehren (§ 960 des Bürgerl. Gesetzbuches). Über die Aneignung herrenloser Tiere vgl. Herrenlose Sachen.
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Goetzinger-1885: Weisende Tiere · Heilige Tiere
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