Jus emĭnens

[392] Jus emĭnens (lat., »Staatsnotrecht«), das Recht der Staatsgewalt, im Fall dringender Gefahr oder Not oder eines unabweisbaren Bedürfnisses Eingriffe in Privatrechte vorzunehmen. Hierauf läßt sich namentlich das Recht zur Zwangsenteignung von Grundeigentum zurückführen (s. Enteignung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 392.
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