Kabinett

[408] Kabinett (franz. Cabinet), eigentlich Nebenzimmer, kleines Gemach; in fürstlichen Palästen das Wohnzimmer sowie auch das Zimmer, in dem der Fürst seine besondern Angelegenheiten zu besorgen pflegt, daher soviel wie Geschäftsexpedition des Staatsoberhauptes; auch Bezeichnung für Beamte, denen diejenigen Geschäfte überwiesen sind, und die diejenigen Sachen (Kabinettssachen) vorzutragen haben, die vom Fürsten unmittelbar erledigt werden; daher die Titel Kabinettsrat, Kabinettsminister, Kabinettssekretär. Kabinettsfrage heißt eine Frage, von deren Entscheidung es abhängt, ob Minister im Amt bleiben oder nicht, Kabinettsorder (Kabinettsbefehl) ein unmittelbarer Befehl des Fürsten. Das Kabinettsschreiben hat einen weniger förmlichen Charakter als das »Kanzleischreiben«. K. heißt auch die Staatsregierung in ihren Beziehungen zu auswärtigen Verhältnissen; in diesem Sinne spricht und sprach man von dem K. in St. James, dem K. der Tuilerien, dem K. von Petersburg, dem Berliner K. Ein vom Staatsoberhaupt ohne Rücksicht auf den Willen des Volkes, namentlich aus dynastischen Gründen begonnener Krieg wird Kabinettskrieg genannt. Geheimes K. heißt in manchen Staaten das höchste Landeskollegium oder das Kollegium der Geheimen Räte. K. nennt man ferner ein Zimmer oder eine Abteilung für besonders wertvolle Gegenstände der Künste oder Wissenschaften, die, als Kabinettstücke,[408] nicht allgemeinen Sammlungen einverleibt werden, also im Gegensatz zu Galerien, Sälen (Gemäldegalerie, Bibliotheksaal etc.); hieraus erklären sich Ausdrücke wie Kabinettwein, Kabinettauslese etc. Namentlich heißt K. ein Zimmer, in dem eine Münzsammlung aufbewahrt wird (Münzkabinett); dann ein Buch, in dem eine Münzsammlung verzeichnet und beschrieben ist. Schwarzes K., s. Cabinet noir.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 408-409.
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