[519] Kammermusik, ursprünglich soviel wie höfische, d. h. weltliche Musik im Gegensatz zur Kirchenmusik, heute aber besonders zur Theater- und Orchestermusik. Die Bezeichnung K. (die Kammer ist die Verwaltung fürstlicher Hofhaltungen) kam zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf, d. h. zu einer Zeit, wo eine Instrumentalmusik (s. d.) im heutigen Sinne nur in den ersten Anfängen existierte, betraf daher überwiegend Gesangsmusik, speziell die begleitete Gesangsmusik (Kammerkantate im Gegensatz zur Kirchenkantate, Kammerduett). Als die größern Formen der Instrumentalmusik aufkamen (Kammersonate [Suite, Balletto], Kammerkonzert, Symphonie), bezeichnete man auch diese, überhaupt alles, was nicht Kirchen- oder Theatermusik war, als K. Die Kirchensonate (Sonata da chiesa), d. h. die sich der Tanzstücke enthaltende, auf Mitwirkung der Orgel anstatt des Klaviers rechnende Sonate, die unsrer heutigen Sonate mehr entsprach als die aus Tanzstücken bestehende Kammersonate, gehörte also nicht zur K. Heute versteht man unter K. nur noch von wenigen Streich- oder Blasinstrumenten in Einzelbesetzung ausgeführte Musik, wie Streichquartette, Duos, Trios, Quintette, Sextette, Septette, Oktette ohne oder mit Klavier. Da in der K. der Mangel an Klangfülle und Abwechselung der Instrumentierung durch feinere Nuancierung und Detailarbeit reichlich aufgewogen wird, so unterscheidet man mit Recht einen besondern Kammerstil, und es gilt als Mangel eines Kammermusikwerkes, wenn die Stimmen »orchestral« behandelt sind. Die Titel Kammermusiker, Kammersänger, Kammervirtuos haben mit der K. nichts zu tun, sondern deuten nur eben auch die Beziehung zu einer Hofhaltung an. Vgl. v. Wasielewski, Die Violine und ihre Meister (4. Aufl., Leipz. 1904); Nohl, Geschichtliche Entwickelung der K. (Braunschw. 1885); E. Krause, Die Entwickelung der K. (Hamb. 1904); Kilburn, Story of chamber-music (Lond. 1904).