[271] Kolloquĭum (lat.), überhaupt Gespräch, Unterredung, besonders zum Behuf der Prüfung von Männern, die bereits im Amte stehen, aber zu einem höhern Posten ausrücken wollen; auch (colloquium charitativum) namentlich seit der Reformation gebräuchlicher Name der Religionsgespräche (s. d.). Neuerdings ein Glaubensexamen, das in norddeutschen Landeskirchen mit Geistlichen, die von den Gemeinden gewählt sind, gehalten wird, oft mit dem Zweck oder Erfolg, ihnen wegen mangelnder Rechtgläubigkeit die Bestätigung der Wahl zu versagen.