[363] Kondition (lat. conditio) bedeutet eigentlich Bedingung, wird aber statt der Worte »Stelle« oder »Dienst«, auch wohl statt »Lage«, »Beschaffenheit«, »Zustand« gebraucht. Von Warensendungen à condition (Konditionsgut, Konditionskauf) spricht man, wenn ein Kaufmann einem andern Waren sendet, damit dieser so viel davon absetze, wie Ort, Zeit und Umstände gestatten, und das Unverkaufte wieder zurücksende; letzteres ist besonders im deutschen Buchhandel üblich und durch die buchhändlerische »Verkehrsordnung« (von 1891) des Börsenvereins der deutschen Buchhändler geregelt. Vgl. Weidling, Das buchhändlerische Konditionsgeschäft (Berl. 1885). In der Turfsprache heißt K. der Zustand des Pferdes mit Rücksicht auf die beim Trainieren (s. d.) gemachte Arbeit (vgl. Atem [am Schluß]).