[412] Konservātor (lat., »Bewahrer«), Titel von Beamten, die dazu berufen sind, Sammlungen, Kabinette, Museen etc. in Ordnung und gutem Zustand zu erhalten. In der Denkmalpflege (s. Denkmal) der Beamte, dem der Schutz, die Erhaltung und unter Umständen auch die Wiederherstellung der Kunstdenkmäler eines Landes, einer Provinz (Provinzial- oder Bezirkskonservator) etc. obliegen. Preußen hat Provinzialkonservatoren, die Beamte der Provinzen sind, während an der Spitze als K. der Kunstdenkmäler ein Staatsbeamter (vortragender Rat im Kultusministerium) steht.