[431] Konstitutionell, das, was auf die Körperbeschaffenheit oder Konstitution (s. d.) Bezug hat, mit ihr zusammenhängt. Daher sind konstitutionelle Krankheiten solche, bei deren Zustandekommen die allgemeine Körperbeschaffenheit, die Konstitution, von erheblicher Bedeutung ist. Herkömmlicherweise nennt man aber konstitutionelle Krankheiten auch solche, bei denen die Erkrankung eines einzelnen Organs den ganzen Körper in Mitleidenschaft gezogen hat. Die Syphilis wird als k. bezeichnet, wenn das syphilitische Gift von der Eintrittsstelle aus, dem harten Schanker, in den ganzen Körper eingedrungen ist und ihn in Mitleidenschaft zieht. Im Staatswesen soviel wie verfassungsgemäß; s. Konstitution.