Konsulāt

[435] Konsulāt (lat.), in Rom das Amt, die Würde und die Regierungszeit (Amtsdauer) eines Konsuls (s. d.), dann die Regierungsform der französischen Republik 1799–1804. Dieselbe wurde nach dem Sturze des Direktoriums durch den Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. Nov. 1799) vom General Napoleon Bonaparte eingeführt und die Verfassung für dieselbe (Konsularverfassung vom Jahre VIII) 24. Dez. 1799 veröffentlicht und durch Plebiszit genehmigt. Sie übertrug die oberste Gewalt drei Konsuln, von denen der erste, Bonaparte, als Herr über die äußere Politik, Heer und Flotte sowie die Finanzen die ausschließliche Macht hatte. Zu Mitkonsuln ernannte er Cambacérès und Lebrun. Mit seiner Wahl zum Kaiser (18. Mai 1804) hörte das K. wieder auf. Vgl. Frankreich, S. 884. – Jetzt versteht man unter K. das Amt und die Würde eines (Handels- oder Berufs-) Konsuls (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 435.
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