[447] Kontroverse (lat. controversia), Streitfrage, besonders über juristische und Religionsgegenstände; in den römischen Rhetorenschulen ein als Thema aufgestellter erdichteter Rechtsfall. Status controversiae nennt man im Prozeß die Hervorhebung und Darstellung der eigentlichen Streitpunkte. Kontrovers, streitig, eine Streitfrage bildend oder betreffend; daher Kontroverspredigten, Predigten zur Bestreitung der Glaubenslehren Andersdenkender. Eine überaus wertvolle Sammlung der Kontroversen auf dem Gebiete des gemeinen Zivilrechts hat Matthiä in 3 Bänden (»Kontroversen-Lexikon des römischen Zivilrechts«, Leipz. 185664) herausgegeben.