Kreditbestätigung

[618] Kreditbestätigung, Bestätigung, die ein Bankier einem an einem überseeischen Platze wohnenden und von einem. heimischen Kaufmann zu Warenverkäufen beauftragten Kommissionär dahin erteilt, daß er die von dem letztern auf ihn auszustellende Tratte akzeptieren werde, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt seien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 618.
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