Lagerstuhl

[51] Lagerstuhl (Lagergerüst), aus Guß- oder aus Schmiedeeisen (durch Verbindung geeigneter Profileisen und Bleche mittels Nieten oder Schrauben) hergestellte Gestelle oder Gerüste, die den Zweck haben, einzelne oder mehrere Lager in einer bestimmten Stellung gegen Gebäudeteile oder Maschinengestelle, bez. gegeneinander zu erhalten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 51.
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