Nieten

[684] Nieten, Vereinigen zweier Metallstücke mittels Niete, und zwar teils fest und unbeweglich, teils so, daß, wie bei Scheren, Zangen, Ketten etc., die Stücke eine Beweglichkeit um das Niet behalten. Die Vernietung erfolgt mitunter dadurch, daß man das eine Metallstück mit einem Loch, das andre mit einem Zapfen versieht, letztern durch jenes Loch steckt und an einem kurz heraustretenden Ende mit einem Hammer platt schlägt. In den meisten Fällen verwendet man Niete oder Nietnägel (bei beträchtlicher Länge auch Nietbolzen genannt), macht durch beide zu vereinigende Metallstücke (z. B. zwei Bleche) Löcher, steckt das Niet, das die Form eines stumpfen, zylindrischen Nagels besitzt, hindurch und breitet es an einem Ende zu einem zweiten Kopf (Schließkopf) aus. Die Niete werden aus gewalzten Rundstäben oder Draht der betreffenden Metalle (Schmiedeeisen, Kupfer, Messing, Neusilber etc.) fabrikmäßig auf besondern Nietmaschinen (selten durch Handarbeit) hergestellt, indem kurze zylindrische Stäbe mittels einer Presse (Nietkopfpresse) an einem Ende flachrund angestaucht (Kopf) werden. Das N. selbst geschieht, indem man das Niet durch die beiden Löcher steckt, den Kopf durch einen sogen. Gegenstempel unterstützt und nun mit einem Hammer das hervorragende Ende mit Hilfe eines sogen. Kopfstempels zu einem Kopf (Schließkopf) ausbildet. Große Niete verarbeitet man glühend. Die vielgebrauchten Nietmaschinen (Nietpressen) wirken mit Stempel und Gegenstempel, wobei letzterer feststeht und ersterer durch Wasserdruck (hydraulische Nietmaschine), durch Dampf oder Druckluft, Hebel oder Exzenter gegen das auszubreitende Ende getrieben wird. Bei hydraulischen Nietmaschinen wird auch der Preßstempel mit Hilfe einer Schraube bewegt, die ein Elektromotor mit Zahnradgetriebe in Tätigkeit setzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 684.
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