Gerüste

[667] Gerüste (Baugerüste, Rüstungen), zur Ausführung von Bauarbeiten aufgeschlagene interimistische Bauwerke von Holz, die als Standort der in verschiedener Höhe Arbeitenden sowie zum Heben und Weiterschaffen von Baumaterialien, auch zur Ausführung von Bogen und Gewölben (s. Lehrgerüste) dienen. Die Stärke der G. für Hochbauten richtet sich nach der Größe und dem Gewicht der hinauszuschaffenden Materialien. Je nachdem die G. solche für Maurer, Maler, Schieferdecker etc. sind, erhalten sie verschiedene Einrichtung. Zur Ausführung der Gebäudemauern, insbes. der Außenfronten, werden gewöhnlich sogen. Stangenrüstungen verwendet: Bei größern Höhen werden in Entfernungen von 2,5 bis 3 m unbearbeitete schwache Baumstämme (Stangen) in die Erde gegraben und gut verkeilt. An diese werden in den Höhen der einzelnen Stockwerke mit Strängen und Würgknüppeln, besser mittels angenagelter Knaggen und Klammern oder sonstiger, meist patentierter Vorrichtungen die Streichstangen oder Streckhölzer befestigt, die parallel zur auszuführenden Mauer laufen. Auf diesen liegen die vordern Enden der Schußriegel (Schoßriegel) oder Netzriegel, deren hintere Enden auf Mauerabsätzen, Gurtsimsen, Sohlbänken oder auch in Rüstlöchern der Mauer ruhen und den aus Rüstbrettern bestehenden Fußboden tragen. Zur Vermehrung der Standsicherheit des Gerüstes werden die Rüstbäume nach der Gebäudemauer hin etwas geneigt und durch Diagonalverstrebungen verbunden. Handelt es sich um Aufbringen größerer Lasten, z. B. bei Werksteinbauten, so wendet man verbundene (verzimmerte) Rüstungen an, die oft mit besondern Ausziehtürmen und Schiebebühnen zum bequemen Versetzen der großen Werkstücke etc. verbunden werden. Ist das Versetzen Hauptzweck der G., so nennt man sie Versetzgerüste (s.d.). An manchen Orten, z. B. in Dresden, werden die größern Frontrüstungen gegen die Straße hin vollständig mit Brettern verschalt und die Gebäude so bis zu ihrer Fertigstellung den Blicken der Neugierigen entzogen. Zum Schutze der Vorübergehenden müssen Frontrüstungen über Erdgeschoßhöhe jedenfalls dicht verschalt, resp. mit Schutzdächern versehen werden. Bockgerüste von 2,5–3 m Höhe, die besonders im Innern der Gebäude angewendet werden, bestehen aus Rüstböcken, die mit Brettern belegt sind. Zum Verputzen oder zur Vornahme von leichtern Reparaturen, Anstreicherarbeiten u. dgl. bedient man sich der sogen. Fahr- oder Hängegerüste. Sie bestehen in der Regel aus einem mit Geländern versehenen Fußboden von ca. 0,75 m Breite und 2–3 m Länge,[667] hängen in Seilen und Kloben und können mittels Flaschenzüge ausgezogen und niedergelassen werden. Diese G. müssen möglichst leicht, mit guten Sperrvorrichtungen versehen und an hinreichend starken, in der Regel aus den Dachfenstern herausgesteckten Hölzern aufgehängt sein. Da durch ihre Anwendung trotz aller Vorsicht oft Leben oder Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, wendet man neuerdings an ihrer Stelle gern Leitergerüste an, d. h. schmale, leichte Rüstungen, die aus senkrecht dicht vor den Fronten ausgerichteten, durch Laufbretter verbundenen Leitern bestehen. Zu Arbeiten, die sich bloß auf kurze Stücke einer Fassade erstrecken, und wo ein Fahrgerüst nicht gut anzubringen ist, stellt man schwebende oder fliegende G. her, indem man durch die Fenster oder auch durch Maueröffnungen Hölzer herausstreckt, im Innern abspreizt und äußerlich mit Brettern abdeckt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 667-668.
Lizenz:
Faksimiles:
667 | 668
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika