Leitung der Postsendungen

[393] Leitung der Postsendungen. Sendungen nach europäischen Ländern werden mit der schnellsten und billigsten Versendungsgelegenheit befördert, solche nach außereuropäischen in erster Linie gemäß der Bestimmung des Absenders, von der nur abgewichen werden darf, wenn bei der Leitung auf den angegebenen Hafen der Anschluß nicht erreicht wird. Sollen Briefe mit einem Schiffe befördert werden, das nicht zur regelmäßigen Postbeförderung dient, so gilt dagegen ausschließlich die Bestimmung des Absenders. Solche Briefe werden als Schiffsbriefe (private ship) bezeichnet und mit dem Namen des Abgangshafens sowie des betreffenden Schiffes versehen. Als Hilfsmittel für die L. d. P. werden den Postanstalten besonders eingerichtete Abdrucke des Reichskursbuches (Leithefte mit den nötigen Leitkarten) sowie die monatlich erscheinenden Übersichten der Post-Dampfschiffsverbindungen nach außereuropäischen Ländern geliefert. Der Leitdienst namentlich in den Bahnposten wird immer verwickelter, fast jeder Kartenschluß hat seinen eignen Leitbereich. Zur Erlernung des Leitdienstes dienen Leitbehelfe und Leitübersichten. Wegen Leitung der Telegramme s. Kabel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 393.
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