[53] Mafiti (Maviti, Mafitu), Sulustamm auf der Hochebene östlich des Nyassasees bis zum Ruaha (Nebenfluß des Rufidschi), der das ackerbauende Volk der Manganja (oder Maravi) in Unterwürfigkeit hält und stammverwandt ist mit den Yao an beiden Ufern des Rovuma, den Watuta in Ugombo und den Wahehe im Quellgebiete des Ruaha und Urango (des obern Rufidschi). Als M. werden auch bezeichnet die Mahindsche (Mahenge) oder Wagwangara, ein Stamm, der zum größten Teil aus den Trümmern nördlicher Völker besteht, die sich um einen Kern[53] echter M. gesammelt haben. Nicht stammverwandt sind die Mahindsche im Rovumatal und die Watungu in Ulungu, die beide die Tracht, Waffen, Gesänge, Tänze sowie das kriegerische Gebaren jener nachgeäfft haben, um von den friedlichen Nachbarn gefürchtet zu sein. Von feinern Gesichtszügen als die übrigen Bantustämme, kaffeebrauner Hautfarbe, tätowieren sie sich, üben die Beschneidung, bekleiden sich mit einem Lendenschurz von Rindenstoff oder Affenfellen, tragen auf Kriegszügen ein Leopardenfell um die Schultern, auf dem Kopf einen mächtigen Federkranz und bemalen auch das Gesicht mit grellen Farben. Die Frauen tragen Armbänder aus Messingdraht. Sie haben Lanzen, Wurfspeere mit Widerhaken, große ovale Schilde von roher Rindshaut und durch die Sklavenhändler (bis in die neueste Zeit) auch Flinten. Ihre runden oder viereckigen Hütten mit kegelförmigem Strohdach halten sie sehr sauber. Die M. wanderten um 1825 von ihren südlichern Wohnsitzen über den Sambesi und unterwarfen sich die dortigen Völkerschaften bis über den Rufidschi, die Watuta drangen sogar bis zum Victoria Niansa vor, bedrohten auch die deutschen Stationen in Usaramo, Khutu und Usagara und vernichteten, nachdem Gravenreuth sie im Oktober 1889 zweimal bei Bagamoyo geschlagen hatte, 1891 die Expedition Zelewskis bei Mdawaro in Uhehe sowie 1892 die Brünings bei Kilosa in Usagara. v. Schele züchtigte die Wahehe 1894 und zerstörte ihre feste Stadt Kuirenga. Dennoch war der Mut der Wahehe nicht gebrochen, bis 1897 Prince sie der deutschen Herrschaft unterwarf.