[817] Militärgerichtsschreiber, der Gerichtsschreiber bei Militärgerichten. Beim Reichsmilitärgericht und beim Stab eines jeden Gerichtsherrn der höhern Militärstrafgerichtsbarkeit (s. d., S. 826) werden solche als Beamte angestellt. Bei den Gerichtsherren der niedern Militärgerichtsbarkeit nehmen geeignete Personen des Soldatenstandes, an Bord solche der Besatzung die Geschäfte des Militärgerichtsschreibers wahr.