[877] Oblĭgo (ital.), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännischen Verkehr üblicher Ausdruck: im O. sein, soviel wie schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel »ohne O.« bedeutet, daß man die Übernahme eigner Haftpflicht ausschließt, wie dies z. B. beim Indossieren (s. d.) geschehen kann.
Brockhaus-1911: Obligo · Frei von Obligo
Meyers-1905: Ohne Obligo