[507]Patrimonĭum (lat.), das vom Vater Ererbte; Eigentum, Erbteil; daher Patrimonialgüter, soviel wie Erbgüter. Als »P. der Enterbten« oder Erbteil der Besitzlosen hat man deren Arbeitskraft bezeichnet.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 507.