Postanweisungsamt

[216] Postanweisungsamt in Berlin, eine dem Reichspostamt unmittelbar unterstellte Behörde, der die Abrechnung über den internationalen Postanweisungsverkehr Deutschlands (1903: rund 250 Mill. Mk. auf 6 Mill. Postanweisungen) obliegt. Bald nach Einführung der Postanweisungen für den innern Verkehr in Preußen (1865) erfolgte die Einrichtung des Kontrollbureaus für Postanweisungen, das 1876 den Namen P. erhielt. Gleichzeitig wurde die Abrechnung über den Postanweisungsverkehr innerhalb des Reichspostgebiets und 1877 diejenige mit Bayern und Württemberg den Bezirksrechnungsstellen der Oberpostdirektionen übertragen. Zum Addieren der zahlreichen Einzelbeträge wird die Burroughsche Additionsmaschine benutzt. Da die Postanweisungen zwei[216] Jahre aufbewahrt werden, lagern beim P. oft 12 Mill. Postanweisungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 216-217.
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